LEISTUNGEN

  • Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags
  • Unterstützende Anleitung für pflegende Angehörige / Nahestehende, Betreuung der Korrespondenz mit Behörden
  • Organisation von individuell benötigten Hilfeleistungen, z.B. Hausnotrufgerät oder Hilfsmittelbesorgung
  • Entlastung von pflegenden Angehörigen durch Begleitung außerhalb des Hauses und Hilfestellung bei Umbaumaßnahmen
  • Unterstützung im Haushalt: Reinigung, Pflanzenpflege, Versorgung von Haustieren
  • Betreuungsleistungen zur Entlastung, Anregung und Unterstützung sozialer Kontakte
  • Biografiearbeit wie: Fotoalben anschauen, Ausflüge, Gespräche, Briefe schreiben, Basteln, Malen
  • Fahrten zum Arzt, Optiker, Einkauf, Möbelkauf
  • Lebensqualität durch gemeinsames Essen, z.B. Kaffeekränzchen
  • Wir sind Anlaufstelle und Ansprechpartner für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige.
  • Um Angebote zur Unterstützung im Alltag zu erhalten, benötigt man einen Pflegegrad zwischen 1-5.
  • Wir helfen bei der Antragstellung.
  • Diese Angebote entlasten pflegende Angehörige und fördern Pflegebedürftige.
  • Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad haben Anspruch auf 131 € Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI).
  • Ab Pflegegrad 2 können 40% des Pflegesachleistungsbetrages umgewandelt werden.
  • Auch die Verhinderungspflege können Sie stundenweise über uns nutzen.