LEISTUNGEN
- Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags
- Unterstützende Anleitung für pflegende Angehörige / Nahestehende, Betreuung der Korrespondenz mit Behörden
- Organisation von individuell benötigten Hilfeleistungen, z.B. Hausnotrufgerät oder Hilfsmittelbesorgung
- Entlastung von pflegenden Angehörigen durch Begleitung außerhalb des Hauses und Hilfestellung bei Umbaumaßnahmen
- Unterstützung im Haushalt: Reinigung, Pflanzenpflege, Versorgung von Haustieren
- Betreuungsleistungen zur Entlastung, Anregung und Unterstützung sozialer Kontakte
- Biografiearbeit wie: Fotoalben anschauen, Ausflüge, Gespräche, Briefe schreiben, Basteln, Malen
- Fahrten zum Arzt, Optiker, Einkauf, Möbelkauf
- Lebensqualität durch gemeinsames Essen, z.B. Kaffeekränzchen
- Wir sind Anlaufstelle und Ansprechpartner für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige.
- Um Angebote zur Unterstützung im Alltag zu erhalten, benötigt man einen Pflegegrad zwischen 1-5.
- Wir helfen bei der Antragstellung.
- Diese Angebote entlasten pflegende Angehörige und fördern Pflegebedürftige.
- Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad haben Anspruch auf 131 € Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI).
- Ab Pflegegrad 2 können 40% des Pflegesachleistungsbetrages umgewandelt werden.
- Auch die Verhinderungspflege können Sie stundenweise über uns nutzen.